Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
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Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art entsprechend ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
Tieren darf die Möglichkeit zu artgemäßer Bewegung nicht so eingeschränkt werden, dass ihnen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden.
Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
Die für den Tierschutz zuständige Behörde ist zur Kontrolle von Tierhaltungen bzw. zur Anordnung der Beseitigung tierschutzrechtlicher Verstöße befugt.
Zeigen Sie Ihre Beobachtung an:
Bei Verdacht auf Straftatbestände ist die Polizei zuständig.
Das Veterinäramt überwacht, dass die Tierschutzvorschriften eingehalten werden.
Machen Sie möglichst genaue Angaben über
Die zuständige Stelle überprüft Ihre Angaben.
keine
keine
Hinweis: Stellen Sie Ihre Beobachtungen möglichst genau dar.
keine
keine
keine
02.04.2024 Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung