Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Pflegeeltern, die Kinder und Jugendliche in Vollzeitpflege betreuen, erhalten Unterhalt vom Jugendamt (Pflegegeld). Das Jugendamt zahlt monatliche Pauschalbeträge, die nach dem Alter der Kinder oder Jugendlichen gestaffelt sind. Sie setzen sich folgendermaßen zusammen:
Empfohlen sind die folgenden Pauschalbeträge:
Diese Beträge beinhalten ggf. auch Zuschüsse zu
Zusätzlich zu den monatlichen Pauschalbeträgen können Sie einmalige Beihilfen oder Zuschüsse erhalten. Diese bekommen Sie zum Beispiel für die Erstausstattung einer Pflegestelle, für wichtige persönliche Anlässe im Leben der Kinder oder Jugendlichen oder für Urlaubs- und Ferienreisen der Kinder und Jugendlichen.
Hinweis: In Baden-Württemberg setzen die Jugendämter das Pflegegeld fest. Im Einzelfall sind andere Beträge möglich, zum Beispiel in folgenden Fällen:
Das Jugendamt leistet die Unterhaltszahlungen, solange die Vollzeitpflege dauert. Die Eltern müssen sich an der Deckung der Kosten der Vollzeitpflege im Rahmen ihrer finanziellen Möglichkeiten beteiligen.
das örtliche Jugendamt
Jugendamt ist,
Hinweis: Die Stadt Konstanz nimmt die Aufgaben als örtlicher Träger der Jugendhilfe selbst wahr. Die Stadt Villingen-Schwenningen hat das städtische Jugendamt zum 01.07.2023 an den Schwarzwald-Baar-Kreis abgegeben.
Das Kind oder der junge Mensch erhält eine der folgenden Hilfen:
Sie müssen keinen Antrag stellen. Üblicherweise erhalten Sie den Bewilligungsbescheid für das Pflegegeld gleichzeitig mit der Bewilligung der Vollzeitpflege.
Keine
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Hinweis: Das Jugendamt verlangt von den Sorgeberechtigten Einkommensnachweise und Nachweise über laufende Ausgaben. Anhand der Nachweise berechnet es, in welcher Höhe sie sich gegebenenfalls an den Unterhaltsleistungen für ihr Kind beteiligen müssen.
Keine
Keine
Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
22.04.2024 Sozialministerium Baden-Württemberg