Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Als Schülerin oder Schüler können Sie Ausbildungsförderung erhalten. Sie erhalten sie für Ihren Lebensunterhalt und die Ausbildung. Für den schulischen Teil Ihrer betrieblichen oder überbetrieblichen Ausbildungen (Ausbildungen im dualen System, Besuch der Berufsschule) erhalten Sie nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz keine Förderung.
Eine Förderung ist ab Ausbildungsbeginn möglich. Dazu müssen Sie den Antrag bereits zu diesem Zeitpunkt gestellt haben.
Die Höhe der Förderung hängt von der Art der Ausbildungsstätte und der Unterbringung ab. Auf den Bedarf werden sowohl Ihr eigenes Einkommen und Vermögen als auch das Einkommen Ihrer Eltern angerechnet. Wenn Sie verheiratet sind, wird das Einkommen Ihres Ehemannes oder Ihrer Ehefrau angerechnet. Dies gilt auch bei eingetragenen Lebenspartnerschaften.
Die monatlichen Pauschalbeträge betragen:
Sie erhalten die Ausbildungsförderung in der Regel als Zuschuss, den Sie nicht zurückzahlen müssen.
Lebt mindestens ein eigenes Kind unter 14 Jahren in Ihrem Haushalt, können Sie zusätzlich zu den Pauschalbeträgen einen Kinderbetreuungszuschlag erhalten. Er beträgt 150 Euro für jedes Kind. Den Kinderbetreuungszuschlag erhalten Sie als Zuschuss. Sie müssen ihn nicht zurückzahlen.
Es ist dasjenige Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk die Eltern des Auszubildenden ihren ständigen Wohnsitz haben (hiervon kann es Abweichungen geben).
Voraussetzungen für die Förderung sind:
Sie können die Förderung schriftlich oder online beantragen. Die Antragsformulare können Sie persönlich, telefonisch oder schriftlich bei der zuständigen Stelle anfordern.
Hinweis: Ab 15 Jahren können Sie den Antrag selbst stellen. Wenn Sie jünger sind, müssen Ihre Eltern die Ausbildungsförderung beantragen.
Sie erhalten einen schriftlichen Bescheid. Bei positiver Entscheidung wird Ihnen der Förderbetrag monatlich im Voraus auf Ihr Konto überwiesen.
Über Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz wird für ein Schuljahr entschieden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag stellen. Ausnahmen davon sind möglich. Der genaue Zeitraum für den Erhalt der Förderung steht in der Mitteilung.
keine
Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
keine
keine
23.05.2023 Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Soziales und Versorgung, Ausbildungsförderung