Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Eingliederungshilfe soll eine drohende Behinderung vermeiden oder eine Behinderung oder deren Folgen beseitigen oder mildern.
Eingliederungshilfe kann vor allem die folgenden Leistungen betreffen:
Art:
Es sind sowohl Geld- als auch Sachleistungen oder persönliche Hilfen möglich.
Umfang:
Abhängig von
Bei der Berechnung der Höhe der Eingliederungshilfe berücksichtigt die zuständige Stelle lediglich das eigene Einkommen. Das Einkommen der Eltern findet hierbei nur Berücksichtigung, sofern Sie mit dem minderjährigen behinderten Menschen in einer Haushaltsgemeinschaft leben.
Sie können die Eingliederungshilfe auch als Persönliches Budget erhalten. Damit können Sie anstelle von Dienst- und Sachleistungen ein Budget wählen und Leistungen zur Teilhabe selbständig einkaufen und bezahlen. Üblicherweise erhalten Sie eine Geldleistung, in begründeten Fällen auch Gutscheine.
Hinweis: Das Persönliche Budget soll Ihren individuellen Bedarf decken. Es soll aber die Höhe der Kosten aller individuell festgestellten, ohne das persönliche Budget zu erbringenden Leistungen, nicht übersteigen.
Anspruch auf Eingliederungshilfe haben Sie, solange Aussicht besteht, dass das Ziel der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann. Je nach Einzelfall kann das unterschiedlich lange sein.
das Sozialamt
Sozialamt ist,
Hinweis: Teilweise haben die Landkreise die Zuständigkeit auf größere Städte in ihrem Kreisgebiet übertragen. Wohnen Sie in einem Landkreis, kann Ihnen das Landratsamt oder die Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes die zuständige Behörde nennen.
Voraussetzung ist, dass
Vereinbaren Sie bei der zuständigen Stelle einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch. Dabei können Sie auch klären, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, da dies von Fall zu Fall verschieden sein kann. Wenn alle Unterlagen vorliegen, prüft die zuständige Stelle aufgrund Ihrer Angaben, ob bzw. in welcher Höhe Sie Eingliederungshilfe erhalten.
Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.
Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich Eingliederungshilfe können Sie nicht für die Vergangenheit erhalten.
Je nach Einzelfall sind verschiedene Nachweise erforderlich, beispielsweise
Hinweis: Erkundigen Sie sich schon vor der Antragstellung bei der für Sie zuständigen Stelle, welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
§§ 99 ff Neuntes Sozialgesetzbuch (SGB IX) (Eingliederungshilfe)
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat dessen ausführliche Fassung am 31.01.2018 freigegeben.