Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Sie möchten gewerblich Personen mit Kraftomnibussen (KOM) befördern? Dafür benötigen Sie eine Mietomnibusgenehmigung.
Sie dürfen den Wagen nur im Ganzen vermieten. Die Mieterin oder der Mieter bestimmt dabei den Zweck, das Ziel und den Ablauf der Fahrten. Die Teilnehmer müssen ein zusammengehöriger Personenkreis und über Ziel und Ablauf der Fahrt einig sein.
Die Genehmigung können Sie für längstens zehn Jahre erhalten. Danach können Sie sie verlängern lassen.
Voraussetzungen für die Erteilung der Mietomnibusgenehmigung sind:
Nach Antragsstellung und Einreichung der vollständigen Unterlagen, wird der Antrag geprüft und das Ergebnis bekannt gegeben.
Hinweis: Die zuständige Stelle kann weitere Unterlagen verlangen.
§ 49 Abs. 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG) (Verkehr mit Mietomnibussen)