Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Schüler von allgemeinbildenden Schulen müssen ab der 5. Klasse einen Eigenanteil an den notwendigen Beförderungskosten tragen. Der Eigenanteil muss für jeden Monat, für den Beförderungskosten entstehen, entrichtet werden. Die Höhe entspricht dem Preis einer Schülermonatskarte der Preisstufe 1 – 2 der TGO Tarifverbund Ortenau GmbH.
Für Schüler, die aufgrund von Jugendhilfemaßnahmen nach dem Sozialgesetzbuch VIII in Jugendhilfeeinrichtungen oder Pflegefamilien wohnen, kann der Eigenanteil nach § 7 der Satzung über die Erstattung der notwendigen Schülerbeförderungskosten erlassen werden.
Neben der Antragsstellung können weitere Voraussetzungen bestehen.
Der Erlass des Eigenanteils muss jeweils zu Beginn des Schuljahres beim Schulträger beantragt werden.
Ansprechpartner für Fragen zum Verfahren und zur Kostenerstattung ist der jeweilige Schulträger. Auskünfte erteilen auch die Schulen und das Landratsamt.
Anträge auf Erstattung von bezahlten Eigenanteilen müssen spätestens am 31. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr endet, beim Schulträger vorliegen.
Es können gegebenenfalls die jeweiligen Unterlagen angefordert werden.