Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Schüler, die ihre Fahrkarten für den öffentlichen Linienverkehr selbst kaufen, können beim Schulträger die Rückerstattung der notwendigen Fahrtkosten beantragen. Dies kommt insbesondere für Berufsschüler und Schüler, die nicht die nächstgelegene Schule besuchen, sowie für Schüler, die außerhalb des Ortenaukreises wohnen, in Betracht.
Für Schüler, die nicht die nächstgelegene Schule besuchen, werden nur die Kosten erstattet, die zur nächstgelegenen Schule angefallen wären.
Die Abrechnung muss mit dem Formular „Einzelantrag nächstgelegene Schule“ bzw. „Antrag nicht nächstgelegene Schule“ beim Schulträger, für die Schüler kreiseigener Schulen beim Schulsekretariat, eingereicht werden.
Bei der Kostenerstattung werden die zu tragenden Eigenanteile abgezogen.
Nach Antragsstellung erfolgt die Prüfung und die Bekanntgabe des Ergebnisses.
Sie müssen die Abrechnung bis spätestens 31. Oktober des Jahres, in dem das Schuljahr endet, beim Bürgermeisteramt bzw. beim Schulträger beantragen. Den Schulträgern werden die entstandenen Kosten nur erstattet, wenn diese die Abrechnungen bis spätestens 15. Dezember des Jahres, in dem das Schuljahr endet, beim Landratsamt einreichen.