Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
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Unter Geländeveränderungen sind im Wesentlichen Geländeauffüllungen, Abgrabungen und Rebplanien zu verstehen.
Für Auffüllungen, Abgrabungen und sonstige Geländeveränderungen z. B. Rebplanien ( >500 m² im Außenbereich) ist eine bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung erforderlich.
Beim Amt für Umweltschutz, Untere Naturschutzbehörde, Badstraße 20, 77652 Offenburg, E-Mail: umwelt@ortenaukreis.de ist ein Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung zu stellen.
Antrag auf bau- und naturschutzrechtliche Genehmigung
Für eine fachgerechte und schadlose Durchführung von Geländeauffüllungen wurde vom Landratsamt Ortenaukreis, Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, das “Merkblatt für Geländeauffüllungen mit unbelastetem Erdaushub“ erarbeitet.
Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG)
Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO)
Landes-Bodenschutz- und Abfallgesetz (LBodSchAG)
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG)
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)