Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
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Auf Grund der Landschaftsschutzgebietsverordnungen für die Landschaftsschutzgebiete im Ortenaukreis bedürfen Bauten aller Art, auch wenn sie keine baurechtliche Genehmigung brauchen, d.h. wenn sie weniger als 20 m³ Rauminhalten umfassen, einer Erlaubnis durch die Untere Naturschutzbehörde. Damit soll sichergestellt werden, dass in Landschaftsschutzgebieten keine Maßnahmen durchgeführt werden,
Bauter aller Art mit weniger als 20 m³ Rauminhalt
Der Antrag auf naturschutzrechtliche Erlaubnis kann bei der Unteren Naturschutzbehörde des Landratsamtes Ortenaukreis, Badstraße 20, 77652 Offenburg oder per E-Mail: umwelt@ortenaukreis.de gestellt werden.
Der Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
Antrag mit Lageplan und Skizze
Landschaftsschutzgebietsverordnung