Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Wurde eine Erkrankung bzw. ein Erreger nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) bei Ihnen festgestellt bzw. nachgewiesen, so ist es unsere Aufgabe, solchen Erkrankungen nachzugehen und möglichst die Ansteckungsquelle zu finden, damit eine Weiterverbreitung verhindert werden kann.
Es erfolgt die Kontaktaufnahme mit dem Erkrankten oder Erziehungsberechtigten zur Ermittlung der Infektionsquelle sowie Übermittlung von Hinweisen und Erläuterungen über Verhaltensweisen, um weitere Infektionen in Einrichtungen und im privaten wie auch im beruflichen Bereich zu verhindern.
Das Infektionsschutzgesetz verpflichtet Mediziner, den Verdacht, die Erkrankung sowie den Tod der in § 6 des Infektionsschutzgesetzes benannten Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden.
In gleicher Weise sind Laboratorien vepflichtet, den direkten oder indirekten Nachweis der in § 7 des Infektionsschutzgesetzes benannten Krankheitserreger zu melden.
Zusätzlich sind Gemeinschaftseinrichtung verpflichtet, die in § 34 des Infektionsschutzgesetzes benannten Krankheiten dem Gesundheitsamt zu melden.
Die meldepflichtigen Infektionskrankheiten und Erreger sind im Infektionsschutzgesetz aufgelistet.
Sie können uns die Krankheit über folgende Wege melden:
- datensicher über unser Online-Formular (hier)
oder
- das ausgefüllte Meldeformular (hier) per Post an:
Gesundheitsamt Ortenaukreis
Leutkirchstr. 34b,
77723 Gengenbach
Tel: 0781 805 6443
Fax: 0781 805 1143.
Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den jeweiligen Voraussetzungen mit der zuständigen Stelle in Verbindung.
Bitte setzen Sie sich bei Fragen zum jeweiligen Verfahrensablauf mit der zuständigen Stelle in Verbindung.
Bitte setzen Sie sich bei Fragen zuden jeweiligen Fristen mit der zuständigen Stelle in Verbindung.
Bitte setzen Sie sich bei Fragen zu den erforderlichen Unterlagen mit der zuständigen Stelle in Verbindung.
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Meldebögen gemäß §6 IfSG (Arzt)
Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Meldeformular an:
Gesundheitsamt Ortenaukreis
Leutkirchstr. 34b,
77723 Gengenbach
Tel: 0781 805 6443
Fax: 0781 805 1143.
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