Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Inhaber eines Milchviehbetriebes mit eigener Wasserversorgung haben die Möglichkeit, ihre Wasserversorgung von einer b-Anlage (§ 3 Abs. 2 Buchst. b TrinkwV) in eine c-Anlage (§ 3 Abs. 2 Buchst. c TrinkwV) umstufen zu lassen, wenn die zuständige Behörde, die auch für Überwachungsmaßnahmen nach dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch zuständig ist, feststellt, dass die Qualität des verwendeten Trinkwassers die Genusstauglichkeit des Enderzeugnisses nicht beeinträchtigt.
Unter folgenden Bedingungen kann die Umstufung in eine c-Anlage beantragt werden:
Zur Überprüfung der erforderlichen Bedingungen hält sich die zuständige Behörde eine Vor-Ort-Kontrolle vor.
Wenn die Bedingungen erfüllt sind und Sie die Umstufung von einer b-Anlage in eine c-Anlage beantragen möchten, müssen Sie den „Antrag auf Umstufung des Milchviehbetriebes von b-Anlage (§ 3 Abs. 2 Buchst. b TrinkwV) auf c-Anlage (§ 3 Abs. 2 Buchst. c TrinkwV)“ ausfüllen und uns zusenden.
schriftlicher Antrag
§ 2 Abs. 1 Nr. 5 in Verbindung mit § 3 Nummer 1 Buchstabe b der Trinkwasserverordnung