Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Wenn Sie gewerbliche Anlagen betreiben wollen, die nichtionisierende Strahlung zu kosmetischen und sonstigen nichtmedizinischen Zwecken am Menschen nutzen, muss Sie dies anzeigen.
Hierzu gehören unter anderem:
- Lasereinrichtungen und intensive Lichtquellen, zum Beispiel zur dauerhaften Haarentfernung oder zur Tattoo-Entfernung,
- Hochfrequenzgeräte, zum Beispiel zur Faltenglättung oder Fettreduktion,
- Anlagen zur elektrischen Nerven- und Muskelstimulation, zum Beispiel zum Muskelaufbau in Sportstudios oder Anlagen zur Magnetfeldstimulation, zum Beispiel Magnetfeldmatten,
- Anlagen zur Stimulation des Zentralen Nervensystems, zum Beispiel zur Hirnstimulation zur Leistungssteigerung,
- Ultraschallgeräte, zum Beispiel für Ultraschall-Babykinos oder zur Fettreduktion und
- Magnetresonanztomographen, zum Beispiel zu Gehirnuntersuchungen in der Marktforschung.
Anlagen für medizinische Zwecke müssen nicht angezeigt werden.
Das für den Betrieb beziehungsweise das Studio zuständige Landratsamt beziehungsweise bei einem Stadtkreis das zuständige Bürgermeisteramt
Sie müssen seit dem 31.12.2022 über die entsprechende Fachkunde verfügen. Den Nachweis über die entsprechende Fachkunde müssen Sie Ihrer Anzeige beilegen.
Die Fachkunde kann durch die erfolgreiche Teilnahme an einer geeigneten Schulung oder durch eine geeignete Aus- oder Weiterbildung erworben werden.
Reichen Sie die Anzeige entweder über den Onlineantrag oder das Formular ein.
Der Betreiber einer Anlage hat diese spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
- Daten der Anlage
- Fachkundenachweis der anwendenden Person bzw. Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Ausnahmetatbestände der NiSV (Paragraph 7 Absatz 2 oder Anlage 3 Teil A Nummer 3) erfüllt sind
- Für Ärzte: Approbation sowie ein Nachweis über entsprechende ärztliche Weiterbildung oder Fortbildung
keine
keine
Internetseiten des Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz:
09.05.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg