Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Als Bezieherin oder Bezieher von Bürgergeld müssen Sie jede Änderung Ihrer persönlichen Daten der zuständigen Stelle mitteilen. Diese Mitteilungen sind wichtig, damit Sie die Ihnen zustehenden Leistungen in korrekter Höhe erhalten.
Auch als Angehörige einer Bedarfsgemeinschaft müssen Sie jede Änderung Ihrer Daten mitteilen. Die Mitteilungspflicht kann die Vertreterin oder der Vertreter der Bedarfsgemeinschaft für die Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft wahrnehmen.
Hinweis: Die Mitteilungspflicht gilt auch bei Änderungen, die sich rückwirkend auf die Leistung auswirken können. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie rückwirkend eine Rente bewilligt bekommen.
Ihre meldepflichtigen Daten ändern sich.
Zu den meldepflichtigen Daten gehören beispielsweise:
Sie können die Mitteilung abgeben:
Hinweis: Achten Sie auf die Vollständigkeit und Richtigkeit Ihrer Angaben. Sie müssen möglichweise zu Unrecht erhaltene Leistungen zurückerstatten
Außerdem erfüllen Sie möglicherweise einen Ordnungswidrigkeiten- oder Straftatbestand.
schnellst möglich, wenn sich bei Ihnen etwas ändert
möglicherweise Nachweise über das, was sich bei Ihnen ändert
für die Änderungen erfassen: keine
Hinweis: Wenn Sie Änderungen mitteilen, kann sich das auf die Höhe des Bürgergeld auswirken. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Sie einen Nebenverdienst haben.
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Ortenau Jobcenter 03.01.2023