Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort

Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.

Leistungen

Anzeige für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen

Anzeigeformular für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nach der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen

Zuständige Stelle

Integrierte Leitstelle Ortenau (ILS)

Fax: 0781/97053205

E-Mail: leitstelle@ils.ortenaukreis.de

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Das Formular muss bei der Gemeinde Friesenheim mindestens drei Werktage vor
dem Verbrennungsvorgang vorliegen.

Eine Anzeige bei Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Friesenheim ist nicht
zulässig und wird als nicht erbracht betrachtet.

Des Weiteren sind die Bestimmungen der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung
pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (siehe Rückseite) einzuhalten.

Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Gemeinde Friesenheim
Telefon: 07821/6337-0, E‐Mail: rathaus@friesenheim.de

Verfahrensablauf

siehe Formular

Fristen

siehe Formular

Erforderliche Unterlagen

siehe Formular

Kosten

-

Hinweise

-

Rechtsgrundlage

-

Freigabevermerk

14.01.2025