Aufstellungsbeschluss und Öffentlichkeitsbeteiligung Bebauungsplan "Einzelhandelsstandort Adlerstraße - Ost"


Der Gemeinderat der Gemeinde Friesenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.11.2025 beschlossen, den Bebauungsplan „Einzelhandelsstandort Adlerstraße-Ost“ einschließlich der dazugehörenden örtlichen Bauvorschriften aufzustellen (Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB) und eine Beteiligung der Öffentlichkeit nach
§ 13a BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

In gleicher Sitzung wurde auch der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zugestimmt.

Zur Sicherung der städtebaulichen Ziele der Gemeinde soll ein Bebauungsplan als Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Nahversorgung“ aufgestellt werden.

Zeichnerischer Teil (1,8 MiB)

Schriftlicher Teil (234 KiB)

Begründung (1,7 MiB)

Schalltechnisches Prognosegutachten (8,7 MiB)

Artenschutzrechtliche Einschätzung (Relevanzcheck) (1,7 MiB)

Baugrundgutachten (4,7 MiB)

Satzung (133 KiB)

Öffentliche Bekanntmachung (102 KiB)