Beschlussfassung Lärmaktionsplan Stufe 3 gem. § 47 d Abs. 2 und 7 BimSchG
Mit der Kenntnisnahme der Ergebnisse der schalltechnischen Berechnungen wurde in der Gemeinderatssitzung vom 16.10.2023 über die Festsetzung der Lärmminderungsmaßnahmen entschieden.
Nach § 47 d Abs. 3 BlmSchG wurde daraufhin eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Die Beteiligung erfolgte vom 23. Oktober bis zum 22. November 2023.
Der Gemeinderat der Gemeinde Friesenheim hat am 27. November 2023 über die eingegangenen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit beraten und den Lärmaktionsplan Stufe 3 beschlossen.
Erläuterungsbericht Lärmaktionsplan Stufe 3 (38,1 MiB)
Abwägungstabelle aus der Offenlage (81 KiB)
Öffentliche Bekanntmachung (6 KiB)