Sanierung der Sternenberghalle
Komplette Hallensperrung vom 24. März bis 4. September 2025
Nach der Sommerpause 2024 startet die Sanierung der Sternenberghalle. Über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ erhält die Gemeinde eine großartige Förderung. Die ersten Arbeiten finden überwiegend im Außenbereich statt, weshalb die Halle vorerst weiter nutzbarbleibt.
Im Frühjahr 2025 verlagern sich die Arbeiten dann in den Innenbereich der Halle. Aufgrund der anstehenden Baumaßnahmen und aus Gründen der Sicherheit muss die Sternenberghalle vom 24. März bis zum 4. September 2025 vollständig gesperrt werden. In diesem Zeitraum ist der Zugang zur Halle aus bautechnischen und sicherheitstechnischen Gründen untersagt.
Die umfassende Sperrung dient dem Ziel, eine reibungslose und effiziente Durchführung der Sanierungsarbeiten zu gewährleisten.
Eine Nutzung der Halle in der Zeit der Sperrung ist nicht möglich. Es ist der Gemeinde allerdings gelungen ein Raumkonzept zu erarbeiten, welches ermöglicht, die in der Halle gelagerten Gegenstände vor Ort umzulagern und dadurch in der Halle zu belassen.
Die betroffenen Vereine und Organisationen, die die Sternenberghalle nutzen, werden rechtzeitig über das weitere Vorgehen informiert und erhalten alle relevanten Informationen bezüglich der Sperrung und der Sanierungsarbeiten.
Die Gemeinde Friesenheim bittet alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für die notwendigen Maßnahmen im Rahmen der Sanierung der Sternenberghalle und steht für Rückfragen jederzeit zur Verfügung.
Bürgermeister Erik Weide: „Ich freue mich sehr, dass es jetzt endlich losgeht. Die Sperrung ist leider nicht zu vermeiden. Die aufgrund des Alters notwendige Sanierung wird die Halle jedoch technisch enorm aufwerten, was zum Schluss allen zu Gute kommt.
Es freut mich ebenfalls, dass wir ein Konzept erarbeiten konnten, welches die Sperrzeiten auf ein Minimum reduziert und welches Lagerflächen für die Betroffenen Vereine vorhält.“
Sanierung kommunaler Einrichtungen: Abbinder
Über das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“
Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) unterstützt
Städte und Gemeinden deutschlandweit beim Erhalt ihrer sozialen Infrastruktur. Es wurde erstmals im Jahr 2015 aufgelegt. Bis 2021 hat der Bund insgesamt 1,54 Mrd. Euro zur Verfügung gestellt. Rund 900 Projekte wurden für eine Förderung ausgewählt, gut 750 Projekte davon betreffen Sportstätten. Im Fokus stehen das soziale Miteinander und der Klimaschutz. Gefördert werden investive Maßnahmen – Sanierungen und in Ausnahmefällen auch Ersatzneubauten – mit besonderer regionaler und überregionaler Bedeutung sowie sehr hoher Qualität im Hinblick auf ihre energetischen Wirkungen und Anpassungsleistungen an den Klimawandel. Die Projekte sind außerdem von beachtlicher Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die soziale Integration in der Kommune.
Seit 2022 wird das Programm aus dem Klima- und Transformationsfonds finanziert und mit einem deutlicheren Fokus auf die energetische Sanierung der zu fördernden Einrichtungen fortgeführt.
Über das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) wurde mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 8. Dezember 2021 errichtet.
Dazu wurden die Zuständigkeiten für Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten, für Stadtentwicklung, Stadtentwicklungsprogramme und Wohnen sowie für Raumordnung, Regionalpolitik und Landesplanung aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern und für Heimat übertragen. Das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ (SJK) fällt seit der Neugründung des BMWSB in dessen Zuständigkeit.