Änderung der Besuchsregelung für Altersjubilare

Ab dem 1. August werden unsere Bürgerinnen und Bürger zu ihrem 80. Geburtstag und danach alle fünf Jahre besucht. Ein Besuch zum 75. Geburtstag erfolgt nicht mehr.

Diese Entscheidung wurde nach reiflicher Überlegung und in enger Abstimmung mit den Ortsvorstehern getroffen.

Ziel dieser Maßnahme ist es eine Regelung zu finden, die weiterhin unsere Seniorinnen und Senioren wertschätzt und die auch in Zukunft viele schöne Termine und gute Gespräche hervorbringt. Diese liebgewonnene Tradition soll unbedingt aufrechterhalten werden.

Aufgrund des gestiegenen Durchschnittsalters und der deutlich gewachsenen Bevölkerung muss dieser Brauch allerdings angepasst werden. Diese Anpassung wird für eine und nachhaltige Regelung sorgen, die den Bedürfnissen und Wünschen unserer älteren Bürgerinnen und Bürger gerecht wird. Gleichzeitig soll so auch die Effizienz und Effektivität der Verwaltung erhalten bleiben.

Bürgermeister und Ortsvorsteher freuen sich darauf, weiterhin viele schöne Begegnungen und Gespräche mit unseren Altersjubilaren zu haben und gemeinsam ihre besonderen Geburtstage zu feiern.