Grüner Strom vom eigenen Balkon? - Erlass einer Richtlinie der Gemeinde Friesenheim zur Förderung von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen

Der Kampf gegen den Klimawandel stellt eine der elementarsten Herausforderungen der heutigen Zeit dar. Bereits auf lokaler Ebene kann jedoch durch die Nutzung regenerativer Energiequellen ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zum Klimaschutz geleistet werden. Gleichzeitig sorgen die Energiekrise und die damit verbundenen rasant angestiegenen Energiepreise dazu, dass immer mehr Bürger die Auswirkungen des Klimawandels zu spüren bekommen und sich mit möglichen Alternativen der Energieerzeugung auseinandersetzen.

Photovoltaik-Anlagen-Förderung der Gemeinde
Photovoltaik-Anlagen-Förderung der Gemeinde

Eine Möglichkeit, einen kleinen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, gleichzeitig Energiekosten zu senken und unabhängiger vom Stromnetz zu werden, stellen steckerfertige Photovoltaik-Anlagen, auch Balkonkraftwerke oder Stecker-Solargeräte genannt, dar. Mithilfe dieser steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen kann auch der Personenkreis, der nicht über eigene Dachflächen zur Installation einer Photovoltaikanlage verfügt, selbst Strom erzeugen und zur Energiewende beitragen. Die Installation dieser Module ist einfach, der erforderliche finanzielle Aufwand überschaubar und der selbst erzeugte Strom kann direkt in der Wohnung verbraucht werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Friesenheim hat daher am 15.05.2023 eine Richtlinie zur Förderung von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen beschlossen. Durch die Bereitstellung der Fördermittel soll ein gezielter Investitionsanreiz für die Friesenheimer Einwohner angeboten und das Bewusstsein für den Klimaschutz weiter gestärkt werden.

Die Förderung beträgt 20 % der Materialkosten von steckerfertigen Photovoltaik-Anlagen an nicht gewerblich genutzten Gebäuden, maximal 250 €. Ganz nebenbei wird durch die Nutzung regenerativer Energiequellen ein weiterer Beitrag zur Energiewende geleistet.

Die nachfolgend veröffentlichte Richtlinie ist zusammen mit dem Förderantrag auch auf der Homepage der Gemeinde Friesenheim zu finden.

Für weitere Rückfragen steht Ihnen das Rechnungsamt (Frau Schulz, Tel. 6337-421, DSchulz@friesenheim.de) zur Verfügung.

Vollständige Anträge sind nach dem Kauf zusammen mit den dazugehörigen Belegen beim Rechnungsamt, Denise Schulz abzugeben.

Förderrichtlinie (1,6 MiB)

Förderantrag (287 KiB)

Ihr Ansprechpartner

Julia Berger

Wirtschaftsförderung / Pressestelle

Telefon 07821/6337-110
Gebäude Historisches Rathaus
Raum 22