Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Im Flächennutzungsplan (FNP) stellen Gemeinden die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung dar.
Sie finden darin beispielsweise Aussagen zu geplanten
Die dazugehörende Begründung erklärt die Ziele der Planung und die Darstellungen im Flächennutzungsplan.
die Gemeinde-/Stadtverwaltung, in deren Bereich sich das Grundstück befindet
keine
Sie können bei der zuständigen Stelle Einsicht in den Flächennutzungsplan nehmen. Sie sollten Angaben zum betroffenen Grundstück (z.B. Gemarkung, Flur- und Grundstücksnummer) machen können.
Die Städte und Gemeinden müssen den für die Öffentlichkeitsbeteiligung vorgesehenen Entwurf des Flächennutzungsplans im Aufstellungs- bzw. Änderungsverfahren über das länderübergreifende UVP-Portal zugänglich machen. Einige Gemeinden haben über das Portal zudem ihren bereits geltenden Flächennutzugsplan zugänglich gemacht.
keine
keine
keine
Hinweis: Für Kopien von Ausschnitten oder des gesamten Flächennutzungsplans entstehen Gebühren. Diese sind je nach Gemeinde unterschiedlich.
keine
18.01.2024 Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg