Bodenrichtwerte zum 01.01.2022

jetzt unter: www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw


Der Gemeinsame Gutachterausschuss Lahr hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. April 2022 (BGBl. I S. 674) geändert worden ist, aus der Kaufpreissammlung des Jahres 2021 die nachfolgenden wesentlichen Daten für die Wertermittlung für die Gemeinden Lahr, Seelbach, Schuttertal und Friesenheim abgeleitet und am 05. Mai, 09. Mai, 11. Mai und 13. Mai 2022 beschlossen.

Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Flächen. Vollerschlossene Grundstücke gelten als erschließungsbeitragsfreies Bauland. Für im Wesentlichen gleichartige Lage-, Nutzungs- und Wertverhältnisse werden Bodenrichtwertzonen gebildet und mit Stand 01. Januar 2022 dargestellt. Zur Ableitung der Bodenrichtwerte aus der Kaufpreissammlung wurden rd. 1.022 Kaufverträge ausgewertet.

Die Bodenrichtwerte für das Zuständigkeitsgebiet können bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr, Alte Bahnhofstraße 10/4, 77933 Lahr, während der Dienststunden eingesehen werden. Darüber hinaus sind die Bodenrichtwerte ab dem 01.07.2022 über den Stadtplan (Grundstücksmarktdaten) im Internet unter www.lahr.de  oder über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW ersichtlich.

Gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung werden hiermit die Bodenrichtwerte zum 01. Januar 2022 für den jeweiligen Entwicklungsstand von Grund und Boden bekannt gegeben:

Bodenqualität  
WohnbauflächenBauerwartungsland (Wohnen) Rohbauland (Wohnen)Bauerwartungsland (Gewerbe) 100 €/m²     -     520 €/m²  15 €/m²     -       75 €/m²  55 €/m²     -       57 €/m²                           15 €/m²
Mischbauflächen
- Stadtkern
- Stadtkernumfeld
- Sonstige
- Bebauter Außenbereich
275 €/m²     -     970 €/m²200 €/m²     -     320 €/m²120 €/m²     -     350 €/m²  50 €/m²           100 €/m²
Gewerbeflächen   55 €/m²    -     100 €/m²
Sonderbauflächen   25 €/m²    -     310 €/m²

Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Wiesen- und Ackerflächen) beträgt der Bodenrichtwert je nach Lage, Nutzungsart und Bodenqualität 1,0 bis 5,0 €/m², für unbestockte Rebflächen 2,0 bis 3,5 €/m² und für Waldflächen (ohne Aufwuchs) 0,5 €/m². Je nach Lage, Topographie und Bodenbeschaffenheit sind Zu- und Abschläge vorzunehmen. Für Kleingärten beträgt der Bodenrichtwert 7,5 €/m². Bodenrichtwerte für sonstige Flächen (wie z.B. Wasserflächen, Sportflächen, private Grünflächen, Gemeinbedarfsflächen etc.) sind in der Bodenrichtwertkarte unter www.lahr.de oder www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw dargestellt.


Hier finden Sie die Bodenrichtwertkarten aus den Jahren 2008 - 2020