Bodenrichtwerte zum 01.01.2023
jetzt unter: www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw
Der Gemeinsame Gutachterausschuss Lahr hat gemäß § 196 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 12. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 184) geändert worden ist, aus der Kaufpreissammlung des Jahres 2022 die nachfolgenden wesentlichen Daten für die Wertermittlung für die Gemeinden Lahr, Seelbach, Schuttertal, Friesenheim, Kippenheim, Mahlberg, Ringsheim, Ettenheim, Rust, Kappel-Grafenhausen, Schwanau, Meißenheim und Neuried abgeleitet und am 04. Mai, 09. Mai, 11. Mai, 16. Mai und 23. Mai 2023 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Flächen. Vollerschlossene Grundstücke gelten als erschließungsbeitragsfreies Bauland. Für im Wesentlichen gleichartige Lage-, Nutzungs- und Wertverhältnisse werden Bodenrichtwertzonen gebildet und mit Stand 01. Januar 2023 dargestellt. Zur Ableitung der Bodenrichtwerte aus der Kaufpreissammlung wurden rd. 1.400 Kaufverträge ausgewertet.
Die Bodenrichtwerte für das Zuständigkeitsgebiet können bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr, Alte Bahnhofstraße 10/4, 77933 Lahr, während der Dienststunden eingesehen werden. Darüber hinaus sind die Bodenrichtwerte seit dem 01.07.2023 über den Stadtplan (Grundstücksmarktdaten) im Internet unter www.lahr.de oder über das Bodenrichtwertinformationssystem BORIS-BW unter www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw ersichtlich.
Gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung werden hiermit die Bodenrichtwerte zum 01. Januar 2023 für den jeweiligen Entwicklungsstand von Grund und Boden bekannt gegeben:
Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke (Wiesen- und Ackerflächen) beträgt der Bodenrichtwert je nach Lage, Nutzungsart und Bodenqualität 1,0 bis 5,0 €/m², für unbestockte Rebflächen 2,0 bis 3,5 €/m² und für Waldflächen (ohne Aufwuchs) 0,5 €/m². Je nach Lage, Topographie und Bodenbeschaffenheit sind Zu- und Abschläge vorzunehmen. Für Kleingärten beträgt der Bodenrichtwert 7,5 €/m² bis 20 €/m². Bodenrichtwerte für sonstige Flächen (wie z.B. Wasserflächen, Sportflächen, private Grünflächen, Gemeinbedarfsflächen etc.) sind in der Bodenrichtwertkarte unter www.lahr.de - Stadtplan/Geoportal - Grundstücksmarktdaten oder www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw dargestellt.
Lahr / Schwarzwald, 25. August 2023
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Lahr
Rathausplatz 4,
77933 Lahr
Miriam Köchel Telefon 07821/910-0800
miriam.koechel@lahr.de
Hier finden Sie die Bodenrichtwertkarten aus den Jahren 2008 - 2020
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2020 (6 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2018 (7 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2016 (10,3 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2014 (30,5 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2012 (16,5 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2010 (63,4 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2008 (68 MiB)