Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte der Gemeinde Friesenheim zum 31.12.2020
Der Gutachterausschuss der Gemeinde Friesenheim hat gemäß § 196 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBL. I S. 3634) aus der Kaufpreissammlung der Jahre 2019 und 2020 die nachfolgenden wesentlichen Daten für die Wertermittlung abgeleitet und am 10.06.2021 beschlossen.
Die Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für unbebaute Flächen. Vollerschlossene Grundstücke gelten als erschließungsbeitragsfreies Bauland. Für im Wesentlichen gleichartige Lage-, Nutzungs- und Wertverhältnisse werden Richtwertzonen gebildet, die in der Bodenrichtwertkarte mit Stand 31. Dezember 2020 dargestellt sind.
Die Bodenrichtwerte zum 31.12.2020 werden für den jeweiligen Entwicklungsstand von Grund und Boden gemäß § 12 der Gutachterausschussverordnung hiermit bekannt gegeben.
Am 03.07.2021 hat sich der Gutachterausschuss der Gemeinde Friesenheim rechtskräftig mit den Gutachterausschüssen Lahr/Schw., Seelbach und Schuttertal im Gemeinsamen Gutachterausschuss Lahr zusammengeschlossen.
Für landwirtschaftlich genutzte Grundstücke beträgt der Bodenrichtwert durchschnittlich für:
Für die bebauten Grundstücke im Außenbereich (z.B. landw. Hofstellen) beträgt der Bodenrichtwert mit einem angemessenen Gebäudeumgriff von 8 bis 10 m zu je 40,00 €/m².
Hier finden Sie die Bodenrichtwertkarten seit dem Jahr 2008.
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2020 (6 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2018 (7 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2016 (10,3 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2014 (30,5 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2012 (16,5 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2010 (63,4 MiB)
- Bodenrichtwerte Stand 31.12.2008 (68 MiB)