Punktuelle Änderung Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan "Neumatt-Ost"

Punktuelle Änderung Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan “Neumatt-Ost“ der Gemeinde Friesenheim im Ortsteil Schuttern

Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung des Planentwurfes mit Umweltbericht gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Friesenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.11.2023 den Entwurf zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Schuttern sowie die Behandlung der Stellungnahmen und Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung gebilligt.

Weiter wurde in gleicher Sitzung die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Schuttern sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB vorgesehene Veröffentlichung im Internet und zusätzliche öffentliche Auslegung des Entwurfs zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Schuttern beschlossen.
 
Für die konzeptionelle Verwirklichung des Bebauungsplanes “Neumatt Ost“ ist eine punktuelle Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes für diesen Bereich erforderlich, um die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Friesenheim gemäß § 8 Baugesetzbuch (BauGB) sicherzustellen.
 
Im derzeit gültigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Friesenheim ist das Plangebiet als Fläche für Landwirtschaft dargestellt. Diese Fläche des Plangebietes beträgt insgesamt 10.417 m² und soll künftig als 8.880 m² gewerbliche Baufläche und 1.537 m² gemischte Baufläche dargestellt werden.

Abwägungstabelle Öffentlichkeit (148 KiB)

Abwägungstabelle TÖB  (259 KiB)

Erläuterungsbericht (1,2 MiB)

Lageplan Zeichnerischer Teil  (4,5 MiB)

Übersichtskarte (3,9 MiB)

Umweltbericht  (1,1 MiB)

Öffentliche Bekanntmachung  (114 KiB)