Punktuelle Änderung Flächennutzungsplan zum Bebauungsplan "Sportgelände Oberweier" Aufstellungsbeschluss
Punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Friesenheim zum Bebauungsplan „Sportgelände Oberweier“, Gemarkung Oberweier
Der Gemeinderat der Gemeinde Friesenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 13.01.2025 die Aufstellung zur punktuellen Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Friesenheim zum Bebauungsplan „Sportgelände Oberweier“ auf der Gemarkung Oberweier gemäß § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.
Für die konzeptionelle Verwirklichung des Bebauungsplanes „Sportgelände Oberweier“ ist eine punktuelle Änderung des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes für diesen Bereich erforderlich, um die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde Friesenheim nach § 8 Baugesetzbuch (BauGB) sicherzustellen
Öffentliche Bekanntmachung (96 KiB)
Geltungsbereich (1,4 MiB)