Informationen zur Änderung der Landesbauordnung Baden-Württemberg
Der Landtag von Baden-Württemberg hat am 08.11.2023 das Gesetz zur Digitalisierung baurechtlicher Verfahren beschlossen, das zum 25.11.2023 in Kraft getreten ist.
Durch die Änderung der Landesbauordnung (LBO) sind seit diesem Zeitpunkt Bauanträge sowie Bauvorlagen elektronisch in Textform entsprechend § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) bei der unteren Baurechtsbehörde (Gemeinde Friesenheim) einzureichen (§ 53 Abs. 1 und 2 LBO).
Dies gilt für alle Baugenehmigungsverfahren und auch für das Kenntnisgabeverfahren. Die Unterlagen können über die hierfür vorgesehenen Online-Plattformen (Service BW bzw. in Zukunft ViBa BW) in vorgegebener Benennung eingereicht werden.
Die Gemeinde Friesenheim wird entsprechend der Übergangsvorschrift (§ 77 Abs. 5 LBO) Anträge und Bauvorlagen bis zum 31.12.2024 auch noch in Textform nach § 126b BGB entgegennehmen.
Außerdem wird die Beteiligung angrenzender Nachbarn nur noch auf die Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich betroffen sind: also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen nachbarschützender Vorschriften (§ 55 Abs. 1 LBO).