Wahlen
Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 02.02.2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Der Wahlberechtigte kann grundsätzlich nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Der Wahlraum ist in der Wahlbenachrichtigung angegeben. Wenn Sie durch Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum in Ihrem Wahlkreis (Wahlkreis 283) wählen wollen, müssen Sie einen Wahlschein beantragen.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum Freitag, 21.02.2025, 15:00 Uhr, beim Bürgermeisteramt Friesenheim, Friesenheimer Hauptstr. 73, Wahlamt, 1. OG, Zimmer 21, 77948 Friesenheim mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass mit der Ausgabe und dem Versand der Briefwahlunterlagen aufgrund der kurzen Wahlvorbereitungszeit voraussichtlich erst ca. zwei Wochen vor dem Wahltag begonnen werden kann.
Hier geht es zum Online-Antrag zur Beantragung der Briefwahl -> https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08317031