Barrierefreiheitserklärung

Die Gemeinde Friesenheim ist bemüht, ihre Webseiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landes-Behindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.friesenheim.de.

  1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
    Diese Webseite ist teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.

  2. Nicht barrierefreie Inhalte
    Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
    Derzeit zum Teil noch nicht barrierefrei sind Formulare, Broschüren und verlinkte PDF-Dateien. Diese werden aber Zug um Zug barrierefrei aufbereitet. Die Mitarbeiter sind bzw. werden entsprechend geschult. Wegen der Menge an Inhalten nimmt dies jedoch einige Zeit in Anspruch.
    Inhalte in Form von Gebärdesprachenvideos werden zur Zeit erarbeitet und nachgereicht.

  3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
    Diese Erklärung wurde am 26.10.2021 erstellt und beruht auf einer Selbstbewertung.

    Die Erklärung wurde zuletzt am 17. Januar 2024 überprüft.

  4. Rückmeldung und Kontaktangaben
    Sollten Sie auf unseren Seiten dennoch auf Barrieren stoßen, bitten wir um Ihre Mithilfe: Senden Sie uns unter der E-Mail-Adresse rathaus@friesenheim.de einen entsprechenden Hinweis mit einer Fehlerbeschreibung.
    Sie können uns ebenfalls telefonisch unter: 07821 / 6337-0 erreichen.

  5. Schlichtungsverfahren
    Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Website www.friesenheim.de nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren. 
    Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
     
    Landeszentrum Barrierefreiheit
    Schlichtungsstelle
    Else-Josenhans-Straße 6
    70173 Stuttgart
    Telefon: 0711 123 39375
    E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
    Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
     
    Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.

    Die Beauftragte der Landesregierung Baden-Württemberg für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

    Simone Fischer
    Landes-Behindertenbeauftragte

    Die Kontaktdaten des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

    Behindertenbeauftragte im Landkreis Ortenaukreis:
    Ortenaukreis Behindertenbeauftragte

    Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 LBGG wird hingewiesen.