Integration
Konzept für die Betreuung in der Anschlussunterbringung und Integration der Geflüchteten sowie der ausländischen Zuwanderer in Friesenheim
Durch die Zuweisung von 127 Flüchtlingen für das Jahr 2017 (bis zum Jahr 2019 voraussichtlich ca. 200 Flüchtlinge) in Anschlussunterbringung besteht nicht nur die Verpflichtung, Wohnraum für diese Personen zur Verfügung zu stellen, sondern auch Bedarf im Bereich der sozialen Betreuung und Beratung, um die Integration in die Gesellschaft voran zu treiben.
Ziele
Die Gemeinde Friesenheim hat die Aufgabe, Geflüchtete in der Anschlussunterbringung aufzunehmen.
Neben den organisatorisch anfallenden zusätzlichen Aufgaben bei der Koordination, dem Gebäudemanagement und der finanziellen Abwicklung der Flüchtlingsthematik, sollen die Flüchtlinge auch sozial betreut und beraten werden. Ziel ist es, für diesen Personenkreis die Unterbringung in einer eigenen Wohnung und die Unabhängigkeit von öffentlichen Leistungen zu erreichen.
Ein weiteres Ziel in der Gemeinde Friesenheim ist es, auch alle anderen Zuwanderer integrativ zu unterstützen und Hilfestellungen zu bieten. Mit dem Konzept soll die Chancengleichheit und Gleichstellung aller Menschen, egal welcher Herkunft und Kultur, in Friesenheim angestrebt werden. Hauptziel ist ein friedliches und gleichberechtigtes Zusammenleben von allen Menschen in Friesenheim.
Darüber hinaus soll die Arbeit der ehrenamtlichen Helfer in der Flüchtlingsarbeit in diese kommunalen Handlungsfelder zielgerichtet eingebunden werden.
Pakt für Integration
Das Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) regelt u.a. die soziale Betreuung und Beratung der Personen in der Anschlussunterbringung.
Zur Erfüllung dieser gesetzlich festgeschrieben Aufgabe der sozialen Beratung und Betreuung wurde im Rahmen der Gemeinsamen Finanzkommission zwischen Land und Kommunalen Landesverbänden der Pakt für Integration verabredet.
Hier hat sich die Gemeinde Friesenheim dazu entschlossen, die Zusammenarbeit mit dem Ortenaukreis zu verstärken, sodass die soziale Beratung und Betreuung durch den Integrationsmanager des Ortenaukreises erfolgt und die Fördermittel für das Integrationsmanagement vom Ortenaukreis beantragt werden.
Der Aufgabenrahmen für diese Integrationsarbeit wird durch den Pakt für Integration und die Zuwendungsrichtlinie des Ministeriums für Soziales und Integration zur Förderung des Integrationsmanagements in den Städten, Gemeinden und Landkreisen – kurz VwVIntegrationsmanagement – festgeschrieben. Informationen hierzu finden sich auf den Internetseiten des Ministeriums.