Online-Antragstellung über ViBa BW
Voraussetzungen
Zunächst benötigen Sie ein geeignetes Anmeldeverfahren - nachstehend können Sie sich über die Möglichkeiten informieren.
Bei mehreren Antragstellern bzw. bei gemeinsamer Einreichung eines Bauantrages ist es aus verwaltungsrechtlichen Gründen notwendig, den Eintrag einer bevollmächtigten Person als Vertretung vorzunehmen, die im laufenden Baugenehmigungsverfahren kostenpflichtige Entscheidungen (z.B. Baugenehmigung, Ablehnung, Baueinstellung, Gebührenbescheid etc.) von uns erhält.
- Ich bin eine Privatperson
- Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.
Bei der Bauantragstellung ist ein hohes Vertrauensniveau erforderlich, weswegen Sie zusätzlich einen Online-Ausweis benötigen. Diesen können Sie in ihrem örtlichen Bürgerservice beantragen und (re-)aktivieren lassen. Alternativ können Sie auch ihr ELSTER-Konto für die Anmeldung verwenden.
Weitere Informationen zur Bund-ID
- Für die Antragstellung als Privatperson benötigen Sie eine BundID. Die BundID ist ein von der Bundesregierung angebotenes zentrales Konto, mit dem Sie digitale Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können.
- Ich vertrete ein Unternehmen
- Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.
Bitte beachten Sie, dass ein Teil der Zugangsdaten einmalig postalisch versendet wird, weswegen Sie 14 Tage Vorlaufzeit für die erste Antragstellung mit einem Unternehmenskonto einplanen sollten.
Hier finden Sie weitere Informationen zum ELSTER-Konto
- Für die Antragstellung als Unternehmen benötigten Sie ein Unternehmenskonto. Mit der zum Unternehmen zugehörigen Steuernummer können Sie ein ELSTER-Konto erstellen. Dazu erhalten Sie ein ELSTER-Zertifikat, mit dem Sie sich anmelden können.
Anforderungen an die digitalen Dateien für den Bauantrag
Zur Sicherstellung einer einheitlichen Bearbeitung ist die Einhaltung der Reihenfolge der Bauvorlagen zwingend erforderlich, zumindest nach dem Einlesen und zur Erstellung der Bauvorlagen-Gesamtdatei. Im Laufe der Bearbeitung können durch Austausch der Unterlagen Differenzen entstehen, die nicht vermeidbar sind.
Die digitalen Dokumente müssen alle im „Portable Document Format Archivable (PDF/A) eingereicht werden. Achten Sie daher bei der Vorbereitung Ihrer Dokumente darauf, dass diese im PDF/A-Format vorliegen. Abweichend davon vorliegende digitale Dokumente werden im PDF/A-Format nachgefordert.
Nur im PDF/A-Format vorliegende digitale Dokumente sind für die Langzeitarchivierung geeignet und gesetzlich für die elektronische Übermittlung zugelassen.
Speichern Sie die Dokumente in Leserichtung ab. Das erleichtert die Bearbeitung der Dokumente. Planunterlagen können nur dann bearbeitet werden, wenn der korrekte Maßstab angegeben ist.
Sind die Rechte auf Ihre Dokumente für eine vollständige Bearbeitung eingeschränkt, kann es im Laufe der Antragsbearbeitung zu Nachforderungen von digitalen Dokumenten kommen.
Aus Sicherheitsgründen akzeptieren wir keine Dokumente, die auf externe Inhalte verweisen (z.B. Verlinkungen auf Internet-Adressen). Dokumente mit Hyperlinks werden von uns gelöscht und führen zu einer Nachforderung.
Laden Sie die einzelnen Dokumente getrennt voneinander hoch. Auch inhaltlich im Zusammenhang stehende Dokumente laden Sie als getrennte Dateien hoch. Das erleichtert den Überblick und die Bearbeitung der Anträge.
Zum Beispiel:
01_Bauantrag
02_Angaben der Gemeinde
03_Antrag auf AAB
04_Bauleitererklärung
etc...
Hilfestellung
- Online-Tutorials Architekten / Entwurfsverfasser
- Online-Tutorials Bürger
- Anwendungsfall Antragsteller Bauherrenschaft (1.48 MB, PDF) (1,5 MiB)
- Anwendungsfall Antragstellung Architekt (1.58 MB, PDF) (1,6 MiB)
- Anwendungsfall Zusammenarbeit Bauherrenschaft (1.48 MB, PDF) (1,5 MiB)
- Infoseite des Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen BW FAQ