Kommunale Wärmeplanung der Gemeinde Friesenheim

Kommunale Wärmeplanung

Die kommunale Wärmeplanung ist ein umsetzungsorientierter strategischer Planungsprozess mit dem Ziel der klimaneutralen Wärmeversorgung der Kommune bis spätestens zum Jahr 2040. Die Aufstellung eines kommunalen Wärmeplans ist gemäß des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW 2023 § 27) Bestandteil dieses Prozesses..

Für Große Kreisstädte ist dies verpflichtend, für alle anderen Kommunen freiwillig zu erstellen. Seit dem 01. Januar 2024 ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes in Kraft getreten, welches nun alle Kommunen, unabhängig von ihrer Größe, zur Wärmeplanung verpflichtet.
 
Zur Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes für die Gemeinde Friesenheim wurde die badenovaNetze GmbH beauftragt.


Öffentliche Bekanntmachung (366 KiB)

Präsentation badenova am 24.11.205 Gemeinderat (2 MiB)

Ihr Ansprechpartner

Bastian Finkenzeller

Baurecht

Telefon 07821/6337-510
Gebäude Neues Rathaus
Raum 02.02