Lebenslagen
Lebenslagen aus Service-BW
Entziehung der Fahrerlaubnis
Wenn jemand ungeeignet ist, ein Fahrzeug zu führen, wird die Fahrerlaubnis entzogen.
Gründe können sein:
- gesundheitliche Einschränkungen
- körperliche Beeinträchtigungen
- wiederholte Verkehrsverstöße/Verkehrsstraftaten
- Drogen- oder Alkoholmissbrauch
Neben der Straßenverkehrsbehörde kann Ihnen auch ein Gericht in einem Strafverfahren die Fahrerlaubnis entziehen.
Hinweis: Wann die Voraussetzungen der fehlenden Eignung im Einzelnen vorliegen und in welchen Fällen trotz mangelnder Eignung eine eingeschränkte Fahrerlaubnis erteilt werden kann, orientiert sich im Wesentlichen an den Begutachtungs-Leitlinien zur Kraftfahrereignung.
Freigabevermerk
25.06.2025 Verkehrsministerium Baden-Württemberg
.jpg?f=%2Fsite%2FFriesenheim%2Fget%2Fparams_E1096869914%2F2584071%2FWAllgemeinBildarchivBilder%2520Fotofreunde%2520OrtenauTom%2520K%25C3%25BCpper%2520%25283%2529.jpg&w=1920&h=350&m=C)