Bebauungsplan "Sportgelände Oberweier" Aufstellungsbeschluss
Aufstellung des Bebauungsplanes “Sportgelände Oberweier“ und der örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan auf der Gemarkung Oberweier
Der Gemeinderat der Gemeinde Friesenheim hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 13.01.2025 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften “Sportgelände Oberweier“, Gemarkung Oberweier, gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetz-buch (BauGB) gefasst.
Ziel und Zweck der Planung
Im Plangebiet befinden sich bereits mehrere Sportanlagen (Fußball/Tennis). Perspektivisches Ziel ist es, diese Sportanlagen zu erweitern; insbesondere im Bereich der Tennisplätze.
Um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung zu gewährleisten, ist die bauplanungsrechtliche Ausweisung eines Sondergebietes für Sport- und Freizeitanlagen erforderlich.
Öffentliche Bekanntmachung (83 KiB)
Geltungsbereich (969 KiB)