Anmeldeschluss für die Schülerbetreuung zum Schuljahr 2026/2027
Zum Schuljahr 2026/2027 erhalten alle Kinder, die in die Klassenstufe 1 einer Grundschule in der Gemeinde Friesenheim eingeschult werden, ab dem ersten Schultag einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung. Dieser gilt montags bis freitags, mit Ausnahme von Feiertagen sowie vier Wochen während der Schulferien.
In der Gemeinde Friesenheim wird dieser Anspruch durch den regulären Schulunterricht, ergänzende verbindliche Schulangebote sowie durch kostenpflichtige Angebote der Schülerbetreuung abgedeckt.
Eltern, die für ihr Kind eine Betreuung in Anspruch nehmen möchten, werden gebeten, ihren Bedarf bis spätestens 15. März 2026 bei der Gemeinde anzuzeigen. Die fristgerechte Mitteilung ist notwendig, um die Organisation und Planung der Betreuungsangebote im erforderlichen Umfang sicherzustellen.
Im Rahmen der Schulanmeldung an den Grundschulen wurden entsprechende Anmeldeunterlagen ausgegeben. Sollten weitere Formulare benötigt werden, sind diese im Rathaus Friesenheim bei Frau Streif erhältlich. Die ausgefüllten Anträge sind ebenfalls bis spätestens 15. März 2026 im Rathaus einzureichen.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Anmeldung als Bedarfsmeldung gilt und keine automatische Zusage für einen bestimmten Betreuungsplatz oder -standort beinhaltet. Die Gemeinde wird sich rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres mit den Erziehungsberechtigten in Verbindung setzen.
Für Rückfragen zur Anmeldung steht Frau Streif vormittags telefonisch unter 07821/6337-212 oder per E-Mail an cstreif@friesenheim.de zur Verfügung.

