Grundsteuerbescheide 2025 – Wichtige Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

Ab dem 20. Januar 2025 werden in Friesenheim die Grundsteuerbescheide nach neuem Landesrecht versendet. Wir bitten alle Eigentümerinnen und Eigentümer, eventuell bestehende Daueraufträge rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen.

Die Gemeinde Friesenheim berechnet die Grundsteuer, indem der vom Finanzamt festgelegte Grundsteuermessbetrag mit dem Hebesatz vervielfacht wird. Dabei ist die Gemeinde gesetzlich verpflichtet, die Grundlagenbescheide des Finanzamts zu übernehmen – selbst wenn diese in Ausnahmefällen fehlerhaft sein sollten.
 
Sollten Sie Fehler in den Grundlagenbescheiden des Finanzamts (z. B. Grundsteuerwert- oder Grundsteuermessbescheid) feststellen, müssen Einwände direkt beim Finanzamt geltend gemacht werden. Ein Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde ist in diesen Fällen nicht zielführend, da die Gemeinde verpflichtet wäre, den Widerspruch unverzüglich dem Landratsamt zur Entscheidung vorzulegen. Dies könnte zusätzliche Kosten verursachen.
 
Wichtig: Falls bereits Einspruch gegen den Grundsteuerwert- oder den Grundsteuermessbescheid beim Finanzamt eingelegt wurde, ist kein weiterer Widerspruch gegen den Grundsteuerbescheid der Gemeinde erforderlich. Sollte der Einspruch erfolgreich sein, wird die Gemeinde den Grundsteuerbescheid automatisch und unentgeltlich anpassen.
 
Wir weisen außerdem darauf hin, dass die Fälligkeit der Grundsteuerzahlung auch im Falle eines Widerspruchs bestehen bleibt. Bei Zahlungsverzug sind die Gemeinden verpflichtet, Mahn- und Vollstreckungsverfahren einzuleiten.

Ihr Ansprechpartner

Julia Berger

Wirtschaftsförderung / Pressestelle

Telefon 07821/6337-110
Gebäude Historisches Rathaus
Raum 22