Rückschnitt von Hecken, Sträuchern & Bäumen
Ab dem 01. März dürfen Hecken und Bäume aus Naturschutzgründen nicht mehr beseitigt oder stark zurückgeschnitten werden.
Ganzjährig erlaubt ist das Fällen von Bäumen, wenn keine Vogelnester, Specht- oder Fledermaushöhlen vorhanden sind, auf:
Haus- und Ziergärten
öffentlichen und privaten Grünanlagen
Sportanlagen
Friedhöfen
Schonende Form- und Pflegeschnitte sind das ganze Jahr über erlaubt.
Besondere Schutzvorschriften gelten für Naturdenkmale, gesetzlich geschützte Biotope sowie Alleen und Baumreihen in der freien Landschaft.
Die Gemeindeverwaltung Friesenheim bittet alle Grundstückseigentümer, zu überprüfen, ob Hecken, Sträucher, Bäume oder ähnliche Bepflanzungen vom eigenen Grundstück in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.

