Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Anzeige für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Anzeigeformular für das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen nach der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen
Zuständige Stelle
Integrierte Leitstelle Ortenau (ILS)
Fax: 0781/97053205
E-Mail: leitstelle@ils.ortenaukreis.de
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Das Formular muss bei der Gemeinde Friesenheim mindestens drei Werktage vor
dem Verbrennungsvorgang vorliegen.
Eine Anzeige bei Feuerwehrangehörigen der Freiwilligen Feuerwehr Friesenheim ist nicht
zulässig und wird als nicht erbracht betrachtet.
Des Weiteren sind die Bestimmungen der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung
pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (siehe Rückseite) einzuhalten.
Bei Rückfragen wenden Sie sich an die Gemeinde Friesenheim
Telefon: 07821/6337-0, E‐Mail: rathaus@friesenheim.de
Verfahrensablauf
siehe Formular
Fristen
siehe Formular
Erforderliche Unterlagen
siehe Formular
Kosten
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Hinweise
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Rechtsgrundlage
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Freigabevermerk
14.01.2025