Fördermöglichkeit für Projekte in Friesenheim: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2026
Frist zur Einreichung bei der Gemeinde Friesenheim: 31. Juli 2025
Alle geförderten Projekte müssen im Jahr 2026 baulich beginnen.
Wichtige Änderungen gegenüber den Vorjahren:
Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht mehr förderfähig. Zweifamilienhäuser: Jede Wohnung muss eigenständig, abgeschlossen und mindestens 35 m² groß sein (nach WoFlV), inklusive Küche, Bad und Aufenthaltsraum Heizsysteme auf Basis fossiler Energieträger sind künftig nicht mehr förderfähig.
Neuer Förderschwerpunkt ist die Umnutzung kirchlicher Gebäude zu z. B. Kultur- oder Gemeinschaftseinrichtungen.
Zudem werden Projekte mit ressourcenschonenden, CO₂-bindenden Baustoffen – etwa Holz in der Tragwerkskonstruktion – besonders gefördert. Für solche Bauweisen kann sich der Fördersatz um bis zu fünf Prozentpunkte erhöhen.
Ansprechpartner und weitere Informationen:
Für private Antragsteller:
Ricarda Roth
Kommunalkonzept Baden-Württemberg
Tel. 0761 / 55 73 89-50
E-Mail: R.Roth@kommunalkonzept.de
Für Unternehmen:
Julia Berger
Gemeinde Friesenheim
Tel. 07821 / 6337-110
E-Mail: JBerger@friesenheim.de
Weiterführende Informationen, Fördersätze und Formulare sind auf der Website des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr
und der Regierungspräsidien Baden-Württemberg
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/
abrufbar.
Die Gemeinde Friesenheim hat ihr bewilligtes Fördervolumen, das zu einem Fördervorrang gegenüber anderen Gemeinden geführt hat im Rahmen der Schwerpunktgemeinde bereits aufgebraucht. Alle ELR-Anträge werden ab sofort im Rahmen des regulären ELR-Förderprogramms bewertet und entschieden.

