Fördermöglichkeit für Projekte in Friesenheim: Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) 2026

Die Gemeinde Friesenheim ruft zur Teilnahme an der Programmausschreibung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum (ELR) des Landes Baden-Württemberg für das Jahresprogramm 2026 auf. Private, Unternehmen und die Kommune selbst können Fördermittel für strukturverbessernde Projekte in verschiedenen Bereichen beantragen. Ziel des Programms ist die Stärkung des Ländlichen Raums durch Maßnahmen in den Bereichen Innenentwicklung/Wohnen, Grundversorgung, Arbeiten und Gemeinschaftseinrichtungen.

Frist zur Einreichung bei der Gemeinde Friesenheim: 31. Juli 2025

Alle geförderten Projekte müssen im Jahr 2026 baulich beginnen.

Wichtige Änderungen gegenüber den Vorjahren:
Neubau von Einfamilienhäusern ist nicht mehr förderfähig. Zweifamilienhäuser: Jede Wohnung muss eigenständig, abgeschlossen und mindestens 35 m² groß sein (nach WoFlV), inklusive Küche, Bad und Aufenthaltsraum Heizsysteme auf Basis fossiler Energieträger sind künftig nicht mehr förderfähig.

Neuer Förderschwerpunkt ist die Umnutzung kirchlicher Gebäude zu z. B. Kultur- oder Gemeinschaftseinrichtungen.

Zudem werden Projekte mit ressourcenschonenden, CO₂-bindenden Baustoffen – etwa Holz in der Tragwerkskonstruktion – besonders gefördert. Für solche Bauweisen kann sich der Fördersatz um bis zu fünf Prozentpunkte erhöhen.

Ansprechpartner und weitere Informationen:

Für private Antragsteller:
Ricarda Roth
Kommunalkonzept Baden-Württemberg
Tel. 0761 / 55 73 89-50
E-Mail: R.Roth@kommunalkonzept.de
 
Für Unternehmen:
Julia Berger
Gemeinde Friesenheim
Tel. 07821 / 6337-110
E-Mail: JBerger@friesenheim.de
 
Weiterführende Informationen, Fördersätze und Formulare sind auf der Website des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz
https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/laendlicher-raum/foerderung/elr
und der Regierungspräsidien Baden-Württemberg
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/land/elr/seiten/elr-antragstellung/ 
abrufbar.

Die Gemeinde Friesenheim hat ihr bewilligtes Fördervolumen, das zu einem Fördervorrang gegenüber anderen Gemeinden geführt hat im Rahmen der Schwerpunktgemeinde bereits aufgebraucht. Alle ELR-Anträge werden ab sofort im Rahmen des regulären ELR-Förderprogramms bewertet und entschieden.

Ihr Ansprechpartner

Julia Berger

Wirtschaftsförderung / Pressestelle

Telefon 07821/6337-110
Gebäude Historisches Rathaus
Raum 22