Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (Schankerlaubnis)
WICHTIGE Hinweise: Änderungen bei vorübergehenden Gaststättengewerben
Gewerbetreibende werden darauf hingewiesen, dass sich die rechtlichen Vorgaben für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes zum 01.01.2026 geändert haben.
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Es besteht grundsätzlich eine Anzeigenpflicht für Personen, Gruppen und Vereine, welche aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben wollen. Diese Anzeige ersetzt in diesen Fällen das bisherige Genehmigungsverfahren. Erforderlich ist künftig eine schriftliche Anzeige, am besten per Mail mit unten aufgeführtem Formular.
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei uns eingegangen sein.
Fristen
Diese Zwei-Wochenfrist muss dringend eingehalten werden, da wir rechtzeitig verschiedene Stellen über die geplante Veranstaltung informieren müssen. Gebühren fallen (zumindest vorläufig) keine an, sofern die Zwei-Wochenfrist eingehalten wird. In der Anzeige müssen alle relevanten Angaben zur Veranstaltung enthalten sein.
Erforderliche Unterlagen
Bitte das unten aufgeführte Anzeige einer - Formular ausfüllen und an die Gemeinde Friesenheim senden.
Kosten
-
Bearbeitungsdauer
-
Hinweise
-
Vertiefende Informationen
Gewerbetreibende (Personen, Gruppen und Vereine) werden gebeten, sich frühzeitig über die aktuellen Anforderungen zu informieren und die Anzeige vollständig und fristgerecht einzureichen.
Links zu weiteren Informationen:
Informationen für Gastgewerbetreibende
Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (Landesgaststättengesetz – LgastG)
Freigabevermerk
22.01.2026
.jpg?f=%2Fsite%2FFriesenheim%2Fget%2Fparams_E1096869914%2F2584071%2FWAllgemeinBildarchivBilder%2520Fotofreunde%2520OrtenauTom%2520K%25C3%25BCpper%2520%25283%2529.jpg&w=1920&h=350&m=C)