Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort

Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.

Leistungen

Anzeige eines vorübergehenden Gaststättengewerbes (Schankerlaubnis)

WICHTIGE Hinweise: Änderungen bei vorübergehenden Gaststättengewerben

Gewerbetreibende werden darauf hingewiesen, dass sich die rechtlichen Vorgaben für den Betrieb eines vorübergehenden Gaststättengewerbes zum 01.01.2026 geändert haben.

Zuständige Stelle

Gemeinde Friesenheim, Bürgerbüro

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Es besteht grundsätzlich eine Anzeigenpflicht für Personen, Gruppen und Vereine, welche aus besonderem Anlass vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben wollen. Diese Anzeige ersetzt in diesen Fällen das bisherige Genehmigungsverfahren. Erforderlich ist künftig eine schriftliche Anzeige, am besten per Mail mit unten aufgeführtem Formular.

Verfahrensablauf

Die Anzeige muss spätestens zwei Wochen vor der Veranstaltung bei uns eingegangen sein.

Fristen

Diese Zwei-Wochenfrist muss dringend eingehalten werden, da wir rechtzeitig verschiedene Stellen über die geplante Veranstaltung informieren müssen. Gebühren fallen (zumindest vorläufig) keine an, sofern die Zwei-Wochenfrist eingehalten wird. In der Anzeige müssen alle relevanten Angaben zur Veranstaltung enthalten sein.

Erforderliche Unterlagen

Bitte das unten aufgeführte Anzeige einer - Formular ausfüllen und an die Gemeinde Friesenheim senden.

Kosten

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Bearbeitungsdauer

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Hinweise

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Vertiefende Informationen

Gewerbetreibende (Personen, Gruppen und Vereine) werden gebeten, sich frühzeitig über die aktuellen Anforderungen zu informieren und die Anzeige vollständig und fristgerecht einzureichen.
Links zu weiteren Informationen:


Informationen für Gastgewerbetreibende
Gaststättengesetz für Baden-Württemberg (Landesgaststättengesetz – LgastG)

Freigabevermerk

22.01.2026