Bürgerservice - Dienstleistungen online oder vor Ort
Das Rathaus Friesenheim bietet den Bürgerinnen und Bürgern viele Dienstleistungen an.
Leistungen
Grundbuchauszug beantragen
Wenn Sie zur Einsicht in das Grundbuch berechtigt sind (siehe unten „Voraussetzungen), können Sie einen Auszug daraus erhalten.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie sind aus folgendem Grund antragsberechtigt:
- Ich bin Eigentümer/in
- Ich bin Erbbauberechtigte/r
- Für mich/uns ist ein Recht im Grundbuch eingetragen
(z.B. Grundschuld, Hypothek, Auflassungsvormerkung, Dienstbarkeit) - Ich bin eine bevollmächtigte Person
- Sonstige Gründe
(berechtigtes Interesse muss z.B. Kaufvertrag, Erbschein/ vom Notar eröffnetes Testament nachgewiesen werden)
Verfahrensablauf
Füllen Sie bitte das oben verlinkte PDF zur Beantragung eines Grundbuchauszuges aus.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Kopie Ausweis-/Passdokument
- hilfreich ist, wenn Sie die Grundbuch-Blattnummer oder die Flurstücksnummer benennen können
- ggfs. Vollmacht
- ggfs. Nachweis berechtigtes Interesse
(z.B. Kaufvertrag, Erbschein/ vom Notar eröffnetes Testament)
Kosten
- Unbeglaubigt 10,- Euro (pro Auszug)
- Beglaubigt 20,- Euro (pro Auszug)
- Teilabschrift 20,- Euro (pro Auszug)
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
- § 12 Grundbuchordnung (GBO) (Grundbucheinsicht und Abschrift)
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit der fachlich zuständigen Stelle. Die Gemeinde Friesenheim hat ihn am 24.14.2025 freigegeben.